Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Daher stellt auch die Gemeinde Rickenbach keine Leumundszeugnisse mehr aus. Der einwandfreie Leumund wird mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen.
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Hochdorf, Baldeggerstrasse 20, 6281 Hochdorf, bezogen werden.
Telefon 041 914 62 00
kesb@zenso.ch
www.zenso.ch/kesb
Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt.
Ein Strafregisterauszug kann auch online unter www.strafregister.admin.ch bestellt und bezahlt werden.
Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt Beromünster, Bahnhofstrasse 10, 6215 Beromünster, bezogen werden.
Telefon 041 930 05 91