#dierickenbacher

Online Schalter

Gemeindekanzlei

Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern.

Unter folgendem Link können Sie sich für die Prämienverbilligung anmelden: Anmeldung Prämienverbilligung

Baugesuch: Das Baugesuch muss ausgefüllt mit den angefügten Planunterlagen online zugestellt werden. Anschliessend sind die Gesuchsunterlagen 1-fach unterzeichnet dem Bauamt Rickenbach abzugeben.

Gesuchsformular für Erdwärmesonde: Sofern die Erdwärmesonde im Zusammenhang mit einem bewilligungspflichtigen Bau erstellt wird, ist das Formular mit dem Baugesuch dem Bauamt Rickenbach einzureichen. Wenn nur eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung notwendig ist, kann das Gesuchsformular direkt der Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.

Raumdaten Rickenbach: Mit diesem Link haben Sie einen direkten Zugriff auf den Orsplan, Luftbilder und andere verfügbare Daten der Gemeinde Rickenbach.

Wärmepumpen-Deklaration: Wenn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut wird, ist die Deklaration mit dem Baugesuch beim Bauamt Rickenbach einzureichen.

Die Anmeldung hat spätestens bis eine Woche vor dem Häckseltermin zu erfolgen. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Via untenstehendem Button gelangen Sie zum Onlineformular.

Seit dem 01. Januar 2004 ist für das Zivilstandswesen der Gemeinde Rickenbach das Regionale Zivilstandsamt in Sursee zuständig.

Im Geoportal der Gemeinde Rickenbach finden Sie alle Informationen rund um Karten, Anwendungen und Themen mit Raumbezug vereint an einem Ort. Das Geoportal wird vom Raumdatenpool Kanton Luzern bereitgestellt.

https://www.geo.lu.ch/gemeinde/rickenbach

Der Raumdatenpool Kanton Luzern stellt öffentliche Geodaten bereit. Im Ortsplan können nach Adresse oder Parzellennummer gesucht, Informationen abgefragt und einfache Pläne ausgedruckt werden.

https://www.geo.lu.ch/raumdaten/?NAME=rick

Einwohnerkontrolle

Die eUmzugCH Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Umzug (Zuzug/Wegzug/Umzug innerhalb der Gemeinde) bequem von zuhause aus und zeitlich unabhängig online zu melden.

Informationen dazu und das Onlineformular finden Sie auf der Webseite von eUmzugCH.

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich spätestens innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.

Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Abmeldung ist kostenlos und kann persönlich am Schalter oder online vorgenommen werden.

Für die Adressänderung innerhalb unserer Gemeinde melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle.

Bringen oder schicken Sie bitte Ihren Wohnungsausweis (z.B. Mietvertrag) mit, damit wir Ihre Wohnung genau zuweisen können.

Die Adressänderung ist kostenlos.

Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab. Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Anmeldung den Heimatschein (Original), einen Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag) und die aktuelle Krankenkassenpolice, verheiratete Personen zusätzlich das Familienbüchlein. Bei einer Online-Anmeldung können diese Unterlagen auch an die Einwohnerkontrolle geschickt werden.
Als Quittung für den hinterlegten Heimatschein stellt die Einwohnerkontrolle einen Schriftenempfangsschein aus.

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung den gültigen Reisepass, den original Ausländerausweis oder die Zusicherung des Amtes für Migration falls vorhanden, einen Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag), 1 Passfoto (EU-Bürger), die aktuelle Krankenkassenpolice und verheiratete Personen den Eheschein.

Die Kosten für die Anmeldung betragen Fr. 35.00 (exkl. Porto und Versand)

Haben Sie schulpflichtige Kinder? Bitte melden Sie sich beim Rektorat.

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Daher stellt auch die Gemeinde Rickenbach keine Leumundszeugnisse mehr aus. Der einwandfreie Leumund wird mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen.

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Hochdorf, Baldeggerstrasse 20, 6281 Hochdorf, bezogen werden.

Telefon 041 914 62 00
kesb@zenso.ch
www.zenso.ch/kesb

Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt.

Ein Strafregisterauszug kann auch online unter www.strafregister.admin.ch bestellt und bezahlt werden.

Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt Beromünster, Bahnhofstrasse 10, 6215 Beromünster, bezogen werden.

Telefon 041 930 05 91

Steueramt

Für die Bezahlung der Steuern können Sie hier Einzahlungsscheine bestellen. Bitte geben Sie an, für welches Steuerjahr Sie die Einzahlungsscheine benötigen und verwenden Sie diese nur für das angegebene Steuerjahr.

Die Steuererklärung ist jeweils bis am 31. März einzureichen. Falls Ihnen die Einhaltung dieses Termins nicht möglich ist, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Ohne Gegenbericht gilt die Fristerstreckung als genehmigt.

Die gewünschten Formulare werden Ihnen per Post zugestellt.

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