Soziales
Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Sozialhilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Der erste Kontakt erfolgt beim Sozial-BeratungsZentrum Hochdorf. Dort wird eine Fallaufnahme vorgenommen und die notwendigen Unterlagen verlangt. Anschliessend wird ein allfälliges Gesuch um Sozialhilfe dem Sozialamt weitergeleitet. Wir prüfen die Vollständigkeit der Akten sowie der Anspruch. Falls ein Anspruch besteht, wird die entsprechende Zahlung vorgenommen.