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Dispensation/Jokertag

Unter Jokertage versteht man das Fernbleiben vom Unterricht ohne Angaben von Gründen. Diese stehen den Kindern und den Jugendlichen für private oder familiäre Anlässe und Ferienverlängerung zur Verfügung.

Es stehen pro Schuljahr vier Jokerhalbtage zur Verfügung. Die Lehrpersonen müssen spätestens eine Woche im Voraus informiert sein.

Lernende können auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden. Für bis zu 6 Halbtagen erfolgt das Gesuch an die Lehrperson. Bei mehr als 6 Halbtagen direkt an die Schulleitung.