Wegfall Gemeindearbeitsamt per 1. April 2021
In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Die Gemeinde Rickenbach überträgt die Aufgaben per 1. April 2021 dem RAV Sursee. Alle pendenten Dossiers werden ab diesem Tag vom RAV Sursee bearbeitet.
Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Sursee an. Die Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung. Vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch.
Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim RAV
Weitere Informationen finden Sie unter https://wira.was-luzern.ch/
Für arbeitsrechtliche Rechtsauskünfte ist das Arbeitsgericht des Kantons Luzern zuständig.
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
wira Luzern | RAV Sursee
Leopoldstrasse 6
Postfach
6210 Sursee