Alter und Anforderungen
Kinder, die bis am 31. Juli 5 Jahre alt werden, treten im August obligatorisch in den Kindergarten oder in die Basisstufe ein.
Ist ein Kind nicht schulfähig, können Eltern nach einem Gespräch mit der Schulleitung den Schuleintritt um höchstens ein Jahr verschieben.
Freiwilliges Kindergarten-/Basisstufenjahr
Die Erziehungsberechtigten können auch jüngere Kinder in den Kindergarten/die Basisstufe schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen: die Schulzeiten einhalten, den Schulweg selbständig bewältigen, selber auf die Toilette gehen, sowie Kleider und Schuhe wechseln. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall
Unterrichtszeit
Der Unterricht im Kindergarten und in der Basisstufe findet an fünf Vormittagen in sogenannten Blockzeiten statt. Dazwischen ist eine Pause von 30 Minuten.
Der Unterricht am Nachmittag ist individuell geregelt. Kindergarten: 1 Nachmittag, 1./2.Klasse/Basisstufe: 2-3 Nachmittage.