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Allgemein, Amtliche Nachrichten, 02.04.2024

Teilrevision – Erweiterung Arbeitszone Neumüli, Gefu Produktions AG

Im Sinn von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Änderungen des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglements öffentlich aufgelegt. Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind im Planungsbericht und weiteren Akten dokumentiert.

Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 2. April bis 1. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung oder in den angefügten Dateien eingesehen werden.

Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung haben, können bis spätestens 1. Mai 2024 (Datum des Poststempels) von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und dessen Begründung im Doppel an den Gemeinderat Rickenbach (Einwohnergemeinde Rickenbach, Gemeinderat, Postfach 35, 6221 Rickenbach) zu richten.