Amtliche Nachrichten, 31.01.2019
Informationen zu Prämienverbilligungen
Der Luzerner Regierungsrat hat aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 neu festgesetzt. Die Medienmitteilung vom 31. Januar 2019 finden Sie hier.
Wir bedauern die Umtriebe, die Ihnen daraus entstanden sind.
Die neue Ausgangslage kann Sie wie folgt betreffen:
- Sie haben eine Ablehnung für das Jahr 2017, 2018 und/oder 2019 wegen Überschreiten der Einkommensgrenze erhalten:
In diesem Fall wird WAS Ausgleichskasse Luzern Ihren Anspruch automatisch noch einmal überprüfen. Sie müssen NICHT aktiv werden. Wir werden diese Fälle ab sofort kontinuierlich abarbeiten und rechnen damit, diese bis Anfang Mai abgeschlossen zu haben. Massgebend für die Anspruchsprüfung ist die neu definierte Einkommensgrenze.
- Sie haben kein Gesuch für die Jahre 2017, 2018 oder 2019 aufgrund der bestandenen Einkommensgrenze eingereicht:
Haben Sie aufgrund der tieferen Einkommensgrenze für die Verbilligung von Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 oder 2019 kein Gesuch gestellt, so können Sie dies bis Ende Oktober 2019 nachholen. Sie haben somit die Möglichkeit, rückwirkend ein Gesuch zu stellen. Die Online-Anmeldung für das Jahr 2019 finden Sie hier. Die Online-Anmeldungen 2017 und 2018 müssen noch erstellt werden und stehen Ihnen ab dem 8. Februar 2019 hier zur Verfügung.
ACHTUNG: Es ist sehr wichtig, die jeweils passende Online-Anmeldung für die einzelnen Jahre zu wählen!
Hier gelangen Sie auf die entsprechende Seite der WAS Ausgleichskasse Luzern auf der Sie auch noch weiteren Informationen erhalten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die WAS Ausgleichskasse Luzern, 041 375 05 05