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Zentrum für Soziales – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Vormundschaftswesen wird grundlegend erneuert und durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Die neue Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) ist somit für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zuständig. Die Fachbehörde löst den Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde ab.

Kontaktadresse:

Zentrum für Soziales – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf

Tel. 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01

Weitere Informationen erhalten Sie unter KESB

Pflegekinderbewilligungen / Bewilligungen zur Führung von Kinderkrippen / Kinderhorten

Die Gemeinde ist für die Erteilung und Überwachung der Bewilligungen zur Aufnahme von Pflegekindern sowie die Führung von Kinderkirppen oder Kinderhorten zuständig.

Kontaktadresse:

Gemeindeverwaltung Rickenbach
Postadresse: Kirchplatz 1, 6221 Rickenbach

Tel. 041 932 00 20

Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?

Flyer

Möchten Sie die Tätigkeit als Tageseltern / Nanny selbständig anbieten?

In diesem Fall ist zwingend zu beachten, dass selbständige Tagesfamilien / Nannys gemäss Art. 12 der PAVO (Pflegekinderverordnung) die Meldepflicht an die Behörde zu erfüllen haben.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse oder bereits erfolgter Selbständigkeit zwingend an die Gemeindeverwaltung Rickenbach.

Ihr Ansprechspartner

Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
041 914 62 00

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