Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das Vormundschaftswesen wird grundlegend erneuert und durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Die neue Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) ist somit für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zuständig. Die Fachbehörde löst den Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde ab.
Kontaktadresse:
Zentrum für Soziales – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01
Weitere Informationen erhalten Sie unter KESB