#dierickenbacher
Schule, 23.10.2020

Erweiterte Schutzmassnahmen an der Schule Rickenbach

Mittlerweile betrifft die zweite Welle der Corona-Pandemie auch die Schulen. Das macht eine Verschärfung der Schutzmassnahmen notwendig. An der Schule Rickenbach gelten daher seit dem 23.10.20 ergänzende Weisungen.

Basierend auf dem Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern hat die Schulleitung folgende Massnahmen beschlossen:

  • Für alle Lehrpersonen (KG, PS, Sek) und Mitarbeitenden gilt ab Donnerstag, 22.10.20, eine Maskenpflicht in allen Schulgebäuden.
  • In den Schutzzonen (z.B. Lehrerpult) darf die Maske weggelegt werden (Abstand von 1.5 Metern muss sichergestellt sein).
  • Für alle Lernenden der Sekundarstufe gilt ab Freitag, 23.10.20 eine Maskenpflicht in allen Schulgebäuden und im Schulbus, sofern der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Im Aussenbereich der Schulanlagen gilt sowohl für die Lehrpersonen wie auch die Lernenden der Sekundarschule ein freiwilliges Maskentragen.
  • Selbstverständlich gilt die Maskenpflicht weiterhin auch für Dritte (z.B. Eltern) in den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulhäuser.
  • Bereitstellung Masken für Schülerinnen und Schüler:
  • Die Masken werden den Lernenden für den Bereich der obligatorischen Schulzeit von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
  • Gemäss Verordnung des Bundes dürfen Nahrungsmittel im öffentlichen Raum nur noch sitzend konsumiert werden.

Die Schulleitung dankt allen für das Verständnis und das Mittragen dieser neuen Massnahmen. Nebst dem Sorge tragen zur Gesundheit, soll ein komplexer Fernunterricht vermieden werden.