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Bildungskommission

Die Bildungskommission besteht aus dem Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort Bildung sowie aus zwei weiteren Mitgliedern. Die Schulleitung wird in beratender Funktion hinzugezogen.

Die Stimmberechtigten wählen den Präsidenten und die frei wählbaren Mitglieder der Bildungskommission nach den Vorgaben der Gemeindeordnung.

Die Bildungskommission untersteht dem Gemeinderat.

Aufgabe der Bildungskommission

  • Die Bildungskommission nimmt die strategischen Aufgaben der Volksschule Rickenbach wahr. Für die operative Führung der Schule ist die Schulleitung zuständig.
  • Die Bildungskommission ist verantwortlich für die Qualität der Schule und den Vollzug der kantonalen Vorgaben. Sie steuert ihre Schule unternehmerisch und kostenbewusst. Ausserdem ist sie oberste Aufsichtsbehörde und erste Instanz für beschwerdefähige Entscheide.

Das Gesetz über die Volksschulbildung legt sinngemäss fest (Auszug):

  • Die Bildungskommission genehmigt das Leitbild der Schule.
  • legt die Ausgestaltung und die Organisation des Volksschulangebots der Gemeinde fest.
  • legt den betrieblichen Leistungsauftrage und die durch die Schule zu erreichenden Zielen fest.
  • nimmt Wünsche, Anliegen, Begehren und Beanstandungen der Einwohner/-innen in Form von schriftlichen Petitionen entgegen.
  • orientiert und informiert die Öffentlichkeit.