Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine
Am 30. November 2025 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Das Gesetz sowie die zugehörige Verordnung sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ab 1. August 2026 entfalten die Bestimmungen für die Gewährung von Betreuungsgutscheinen ihre Wirkung. Sie betreffen Gemeinden, Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen. Derzeit arbeitet die Dienststelle Soziales und Gesundheit (DISG) an der konkreten Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung und dessen Verordnung. Mittels einer Fallapplikation, KiBeLU, können ab 1. August 2026 Gesuche für Betreuungsgutscheine bei der Gemeinde eingereicht werden.
Ab sofort steht auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesundheit des Kantons Luzern ein Online-Rechner für Erziehungsberechtigte zur Verfügung, um den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern zu prüfen. Bis zur Einführung der Fallapplikation KiBeLU am 1. August 2026 dient dieses Tool als erste Orientierung für die geplante Online-Gesuchstellung bei der Gemeinde:
Online-Rechner für Betreuungsgutscheine