Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Vormundschaftswesen wird grundlegend erneuert und durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Die neue Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) ist somit für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zuständig. Die Fachbehörde löst den Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde ab.

Kontaktadresse:

KESB Regionen Hochdorf und Sursee
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf

Tel. 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01

Weitere Informationen erhalten Sie unter KESB

Pflegekinderbewilligungen / Bewilligungen zur Führung von Kinderkrippen / Kinderhorten

Der Gemeinderat ist für die Erteilung und Überwachung der Bewilligungen zur Aufnahme von Pflegekindern sowie die Führung von Kinderkirppen oder Kinderhorten zuständig.

Kontaktadresse:

Ruth Künzli-Galliker
Sozialvorsteherin
Kirchplatz 1
6221 Rickenbach

Tel. 041 930 40 92
Fax 041 932 00 21

Gemeindeverwaltung Rickenbach, Kirchplatz 1, CH-6221 Rickenbach LU, Telefon +41 (0)41 932 00 20
E-Mail 3ges1mez9inm,dep#vez5rwp3alk'tud7ngo1@rv1ics&keg+nbx+acf%h.t#luv..cr5hm

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