Das Vormundschaftswesen wird grundlegend erneuert und durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Die neue Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) ist somit für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zuständig. Die Fachbehörde löst den Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde ab.
Kontaktadresse:
KESB Regionen Hochdorf und Sursee
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01
Weitere Informationen erhalten Sie unter KESB
Pflegekinderbewilligungen / Bewilligungen zur Führung von Kinderkrippen / Kinderhorten
Der Gemeinderat ist für die Erteilung und Überwachung der Bewilligungen zur Aufnahme von Pflegekindern sowie die Führung von Kinderkirppen oder Kinderhorten zuständig.
Kontaktadresse:
Ruth Künzli-Galliker
Sozialvorsteherin
Kirchplatz 1
6221 Rickenbach
Tel. 041 930 40 92
Fax 041 932 00 21
Gemeindeverwaltung Rickenbach, Kirchplatz 1, CH-6221 Rickenbach LU, Telefon +41 (0)41 932 00 20
E-Mail gemeindeverwaltung@rickenbach.lu.ch
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